Verkehrsrecht
J. C. Weber
Verkehrs(-straf)recht
Erfolgreicher Abschluss des theoretischen Lehrgangs zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Schwerpunktmäßig widme ich mich derzeit überwiegend den Gebieten des Autokauf-, Reparatur- und Unfallschadensrechts sowie dem Verkehrsstrafrecht.
Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld.
Auch die Beratung in Bezug auf An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen stellt einen Schwerpunkt meiner derzeitigen Tätigkeit dar, insbesondere unterstütze ich Sie gerne qualifiziert bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt und sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, ein Geschwindigkeitsverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.
In Abgrenzung zu den Ordnungswidrigkeiten befasse ich mich im Verkehrsstrafrecht auch mit den Verkehrsstraftaten wie insbesondere Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr sowie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“). Auch bei Erhalt eines Strafbefehls bin ich der richtige und kompetente Ansprechpartner für Sie.
in diesen bereichen kann ich ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen:
Als Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kann ich Ihnen in vielen Situationen helfen, in denen es um den Straßenverkehr geht. Einige Beispiele für Situationen, in denen ein Anwalt für Verkehrsrecht nützlich sein kann, sind:
Unfallschäden: Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und es Schäden an Fahrzeugen oder persönliche Verletzungen gibt, unterstüzte ich Sie dabei, die Verantwortung für den Unfall zu klären und Versicherungsansprüche geltend zu machen.
Verkehrsstrafen: Wenn Sie wegen eines Verstoßes gegen Verkehrsregeln, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, angeklagt werden, stehe ich Ihnen zur Seite, um die Strafe zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.
Fahrerlaubnis: Wenn Sie Probleme haben, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten oder zu behalten, kann ich Ihnen helfen, den Prozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte kennen und geschützt werden.
Autokauf: Wenn Sie ein Auto kaufen möchten, prüfe ich den Kaufvertrag um sicherzustellen, dass Sie keine versteckten Kosten oder potenzielle Probleme übersehen.
Insgesamt ist ein Anwalt für Verkehrsrecht ein wichtiger Berater und Vertreter in vielen Aspekten des Straßenverkehrs.